Willkommen bei Whisperplace unserem Hinweisgeberkanal
Bitte melden Sie vermeintliches oder tatsächliches Fehlverhalten über dieses System. Wenn Sie einen Hinweis übermitteln, bleiben Sie immer anonym. Wir garantieren Ihnen uneingeschränkte Anonymität und Diskretion über den gesamten Bearbeitungsprozess hinweg (siehe Punkt Anonymität).
Ihr Bericht
Ihr Bericht sollte die folgenden Informationen enthalten:
Welche Art von Fehlverhalten Sie melden möchten
Wo hat dieses stattgefunden
Wann es geschehen ist
Geben Sie an, wenn es sich um wiederholtes Verhalten handelt
Alle Arten von Dokumenten, wenn Sie darauf Zugriff haben. Wenn Sie keinen Zugriff darauf haben, jedoch wissen, dass Dokumente vorhanden sind, geben Sie an, um welche Art von Dokumentation es sich handelt und wo diese zu finden sind
Angaben zu Maßnahmen, die Sie im Zusammenhang mit dem Fehlverhalten bereits ergriffen haben oder hatten
Hinweis! Es ist wichtig, dass Sie den Inhalt unter dem Link „Datenschutzhinweis für Mitarbeitende“ gelesen und verstanden haben, bevor Sie Ihre Meldung einreichen. Personenbezogene Daten, die offensichtlich keine Rolle für Ihren Bericht spielen, sollten nicht eingereicht werden. Wenn Sie derartige Angaben einreichen, können wir diese löschen, ohne Sie darüber zu informieren.
So wird Ihr Bericht bearbeitet
Gemäß den geltenden Rechtsvorschriften nehmen wir eine erste Bewertung Ihrer Meldung vor, um zu bestimmen, ob sie die Kriterien zur Bearbeitung über den Hinweisgeberkanal erfüllt. Jeder Meldung wird eine eindeutige Fallnummer sowie ein Verifizierungscode zugewiesen. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung innerhalb von sieben Tagen ab Einreichen Ihrer Meldung. Sie können unter Angabe der Fallnumer den Verifizierungscode verwenden, um zusätzliche Informationen nachzureichen oder eine Rückmeldung zum Fall zu erhalten. Wir geben Ihnen innerhalb von 90 Tagen eine Rückmeldung darüber, wie der Fall bearbeitet wurde. Sie finden alle Rückmeldungen durch Anmelden mit der Fallnummer und dem Verifizierungscode.
Externe Meldungen
Fehlverhalten kann auch extern einer zuständigen Behörde gemeldet werden, die Rückmeldung erhalten und geben sowie Hinweisgeberfälle nachverfolgen kann. In einigen Fällen kann die Meldung außerdem an Organe, Einrichtungen oder sonstige Stellen der EU erfolgen.
Anonymität
Wenn Sie eine Meldung einreichen, bleiben Sie vollkommen anonym, es sei denn, Sie geben personenbezogene Daten freiwillig an. Es besteht keine Pflicht, personenbezogene Daten anzugeben.